Berliner Musicalschule I Prüfungsordnung
Prüfungsordnung
Richtlinien und Prüfungsablauf der
Berliner Musicalschule
I. Prüfungskommission:
Die Prüfungskommission besteht aus der Schulleitung
(Christian Toberentz), dem Fachlehrer und mindestens
einem weiteren Lehrer des betreffenden Fachbereichs (Tanz/Bewegung,
Schauspiel bzw. Gesang).
Fachprüfungsvorsitzende sind:
für die Fachbereiche Schauspiel, Gesang, Tanz und Bewegung: Christian Toberentz,
im Falle der Verhinderung der jeweilige Fachlehrer
für die theoretischen und allgemeinbildenden Fächer: der jeweilige
Fachlehrer
II. Art der Prüfungen:
- Aufnahmeprüfung
- Semesterprüfung am Ende eines jeden Semesters
- Zwischenprüfung (Zulassung zur Hauptausbildung),
in der Regel am Ende des 3. Semesters
- Abschlussprüfungen
↑ Seitenanfang
III. Prüfungsergebnisse:
- Zu jeder Prüfung ist für jeden
Teilnehmer ein Protokoll zu führen. Die Ergebnisse der Protokolle
sind in einer Beratung unter Teilnahme aller Mitglieder der Prüfungskommission
zu einer Entscheidung zu führen: Bei Semester- und Zwischenprüfung über
die Zensuren (von 1-6, sehr gut bis ungenügend), bei der Zwischenprüfung über
die Aufnahme in die Hauptausbildung, bei den Abschlussprüfungen über
„bestanden"/„nicht bestanden". Bei Uneinigkeit / Stimmenpatt entscheidet
der Fachprüfungsvorsitzende (s.I).
- Bestehen/Nichtbestehen der Semesterprüfungen:
Die 1. und 2. Semesterprüfung ist nicht bestanden bei einer Benotung
von zwei Hauptfächern bzw. vier Nebenfächern bzw. einem Hauptfach
und zwei Nebenfächern mit „mangelhaft“ (5) oder einem
Fach mit „ungenügend“ (6). Zwischenprüfungen wie
die 4. bis 6. Semesterprüfung sind nicht bestanden bei der Benotung
eines Hauptfaches mit „ausreichend“ (4) oder eines Nebenfachs
mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“. Die
Abschlussprüfungen sind bestanden, wenn die Leistungen zumindest „befriedigend“ sind
und werden mit dem Abschluss-Zertifikat der Bühnenreife bescheinigt.
Versäumte, nicht geprüfte bzw. nicht bestandene Nebenfächer
müssen spätestens bis zum Ende der Ausbildung nachgeholt
werden.
- Die Semesterprüfung bzw. Zwischenprüfung
ist nicht bestanden, wenn zwei Haupt- oder vier Nebenfächer oder
ein Hauptfach und zwei Nebenfächer mangels Teilnahme am Unterricht
während des Semesters nicht benotet werden können (siehe
Ausbildungsordnung, § 5).
- Eine Prüfung ist nicht bestanden und kann nicht
wiederholt werden, wenn der/die Auszubildende unentschuldigt fehlt.
- Eine Prüfung kann einmalig wiederholt werden,
wenn für das Fehlen ein wichtiger Grund vorliegt (zum Beispiel ernsthafte
Erkrankung, Nachweis mit ärztlichem Attest).
↑ Seitenanfang
IV. Prüfungsinhalte:
- Aufnahmeprüfung:
- Ballett-Training, Zeigen der vorgegebenen
Schrittkombination (in der Gruppe)
- Jazz-Dance-Training, Zeigen der vorgegebenen Choreographie
(in der Gruppe)
- Vorführen einer eigenen Choreographie (allein)
- Vortrag von zwei Schauspielszenen bzw. Monologen unterschiedlichen
Charakters (allein)
- Gegebenenfalls Schauspiel-Improvisations-Aufgabe (allein oder
auch in der Gruppe)
- Vortrag eines Gedichtes (allein)
- Vortrag eines getragenes Liedes und eines schnellen,
rhythmischen (Up-tempo-)Songs (allein)
- Semesterprüfungen:
- Prüfungen sämtlicher im jeweiligen
Semester unterrichteter Fächer der Fachbereiche Tanz/ Bewegung,
Schauspiel, Gesang sowie der theoretischen und allgemeinbildenden Fächer
(s. V).
Ausnahmen: Das Fach „Gesangs-Labor“ wird nicht extra geprüft,
da sich die Ergebnisse dieser Arbeit in der gesanglichen Leistung bemerkbar
beziehungsweise hörbar machen (Prüfung Gesang Solo). Auch werden Chor-Singen,
Projekt-Arbeit (mit Ausnahme des Abschlussprojektes, s. u.) und
Sozialkunde (Teilnahme-bescheinigung) weder geprüft noch benotet.
Die Bewertung für die Fächer „Rollenstudium Schauspiel“ und „Rollenstudium
Musical“ wird zu einer Note für Schauspiel zusammengefasst,
ebenso gibt es eine Note für Jazz- und Musical-Dance. Geprüft
werden die Unterrichtsinhalte des jeweiligen Semesters.
- Zwischenprüfung:
- wie oben (2). Besonderheiten:
- Gesangsprüfung (Solo): Vortrag eines klassischen Liedes und eines Musical-Songs
- Schauspielprüfung: Vortrag von zwei Schauspiel-Monologen
- Abschlussprüfung:
- Teilnahme an einem Abschlussprojekt mit öffentlicher
Aufführung
- Präsentation eines Audition-Programms:
Vortrag von mindestens 3 Szenen aus studierten Musical-Rollen mit integriertem
Song (darunter ein lyrischer und ein „Up-tempo“-Song),
davon mindestens eine Szene mit integriertem Tanz (allein).
↑ Seitenanfang
V. Prüfungsfächer
und Prüfungsablauf (Semester-, Zwischen-u. Abschlussprüfung):
Gr = in der Gruppe, praktisch
S = solo, praktisch
T = Test mündlich und/oder schriftlich
A = Abschlussprüfungen Teil 1 und 2, keine einzelne Fachprüfung
(A) = nur wenn in die Abschlussprüfung integriert (freiwillig)
x = Prüfung in dem Semester, in dem der Unterricht angeboten wird
(TB) = Teilnahmebescheinigung
↑ Seitenanfang
VI
Die Prüfungen finden in den Räumen der Musicalschule (Ballettsaal,
Bühnenraum) statt. Das Abschlussprojekt wird nach Möglichkeit
(wenn es die finanzielle Situation der Musicalschule zulässt und
es vom Umfang des Projektes bzw. von der Anzahl der Prüflinge her
sinnvoll ist) in einem anzumietenden Theater, sonst auf der Bühne
der Musicalschule öffentlich aufgeführt.
↑ Seitenanfang